Die großen Online-Marktplätze beherrschen nicht nur in puncto „Umsatz“ das E-Commerce-Segment, sie diktieren zugleich auch die Konditionen für ihre Kunden.
Im Grunde bieten sich ihnen zwei gute Möglichkeiten, um schnell im E-Commerce mitmischen zu können: Entweder eröffnen sie einen eigenen Webshop, was mithilfe von standardisierten Baukastensystemen heutzutage relativ problemlos möglich ist. Oder sie präsentieren ihre Produkte auf bereits bestehenden Online-Marktplätzen wie Amazon, wo aktuell übrigens jeder zweite Euro landet, den die Deutschen im Internet ausgeben – so der HDE-Online-Monitor 2021. Zu bedenken ist allerdings, dass die großen Online-Marktplätze nicht nur in puncto „Umsatz“ das E-Commerce-Segment beherrschen, sie diktieren zugleich auch die Konditionen für ihre Kunden.
Dies ist ein Artikel aus unserer Print-Ausgabe 1-2/2022. Bestellen Sie ein kostenfreies Probe-Abo.
An dieser Stelle soll ein Gesetz über digitale Märkte, der sogenannte Digital Markets Act, regulierend einwirken und Verhaltensweisen verbieten, die einen fairen Wettbewerb behindern. Im Fokus dabei stehen wohl aber nicht nur Marktplätze, sondern generell einflussreiche Digitalkonzerne aus den USA, die sich wie „Türsteher“ aufführen. Diese Gatekeeper müssen beispielsweise kommerziellen Nutzern den Zugang zu den von ihnen auf der Plattform generierten Daten ermöglichen und dürfen ihre eigenen Dienste und Produkte im Ranking, also der Suchergebnisdarstellung, nicht besser behandeln als die von Dritten auf ihrer Plattform, erläutert Ebay-Chef Oliver Klinck im Interview mit IT-MITTELSTAND und bewertet in dieser Ausgabe – zusammen mit anderen Experten aus dem E-Commerce-Bereich –, inwieweit das neue EU-Gesetz über digitale Märkte die Spielregeln im Online-Handel tatsächlich verändern wird.
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