Bildquelle: Europäische Union
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte zu dem Ergebnis der Ermittlungen gegen Apple bzw. Irland: „Die Mitgliedstaaten dürfen einzelnen Unternehmen keine steuerlichen Vergünstigungen gewähren. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig. Die Kommission gelangte bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass Irland Apple unzulässige Steuervergünstigungen gewährt hat, aufgrund derer Apple über viele Jahre erheblich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen."
Krass sind Zahlen, die die EU-Kommission errechnete: Diese selektive steuerliche Behandlung ermöglichte es Apple im Jahr 2003 auf seine in Europa erzielten Gewinne einen effektiven Körperschaftsteuersatz von nur 1 % zu zahlen. Bis 2014 ging dieser Steuersatz weiter auf 0,005 % zurück.
Die Fakten:
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Nach den EU-Beihilfevorschriften müssen nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfen grundsätzlich zurückgefordert werden, um die durch die Beihilfe verursachte Verzerrung des Wettbewerbs zu beseitigen. Nach den EU-Beihilfevorschriften werden keine Geldbußen verhängt, und durch die Rückforderung wird das in Rede stehende Unternehmen nicht bestraft. Die Rückforderung stellt lediglich die Gleichbehandlung gegenüber anderen Unternehmen wieder her.
Seit Juni 2013 untersucht die Kommission die Praxis der Mitgliedstaaten im Bereich der Steuervorbescheide. Im Dezember 2014 richtete sie an alle Mitgliedstaaten Auskunftsersuchen. Im Oktober 2015 gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass Luxemburg und die Niederlande Fiat bzw. Starbucks selektive Steuervorteile gewährt hatten. Im Januar 2016 stellte die Kommission fest, dass selektive Steuervorteile, die Belgien mindestens 35 multinationalen Unternehmen, insbesondere aus der EU, im Rahmen seiner Steuerregelung für „Mehrgewinne“ gewährt hatte, nicht mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang stehen. Die Kommission führt zurzeit ferner zwei eingehende Prüfungen durch, da sie beihilferechtliche Bedenken zu Steuervorbescheiden in Luxemburg hat; diese Prüfungen beziehen sich auf die Unternehmen Amazon und McDonald's.