Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt heute eine öffentliche Anhörung zur Versteigerung der 5G-Frequenzen durch. „Wir wollen zügig die Vergabebedingungen und Auktionsregeln festlegen. Um eine ausgewogene Entscheidung treffen zu können, hören wir alle Seiten umfassend an“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Denn um die Bevölkerung mit hochleistungsfähigem Breitband zu versorgen, gelte es zum einen, eine rechtssichere Entscheidung zu treffen. Zum anderen wolle man den betroffenen Anbietern Planungs- und Investitionssicherheit geben.
Die Regulierungsbehörde hat bereits entschieden, die Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz zu versteigern, weil mehr Frequenzen nachgefragt werden, als verfügbar sind. Vor der Versteigerung ging es heute darum, die Vergabebedingungen und Auktionsregeln festzulegen.
Die Behörde beabsichtigt, die Vergabe der Frequenzen an eine Versorgungsverpflichtung zu koppeln, die den Mobilfunknetzbetreibern Auflagen zur Netzabdeckung macht. Der Umfang dieser Verpflichtungen – insbesondere hinsichtlich der zeitlichen und finanziellen Realisierbarkeit – sei noch zu klären, heißt es seitens der Agentur.
Erörtert werden zudem die Interessen von Diensteanbietern, die im Wesentlichen die Angebote der Mobilfunknetzbetreiber vertreiben – auch in individuellen Tarifmodellen – unter eigenem Namen sowie auf eigene Rechnung. Die bislang aus den UMTS-Lizenzen geltenden Diensteanbieterverpflichtungen enden im Jahr 2020. Daher ist zu prüfen, wie Diensteanbieter diese Rolle beibehalten können.
Gefordert werden schließlich Regelungen zu nationalem Roaming. Eine solche Verpflichtung würde regeln, unter welchen Bedingungen Mobilfunkgeräte sich bei schlechter Abdeckung des Anbieters automatisch in Netze anderer Anbieter einbuchen können. Nationales Roaming könnte auch für Neueinsteiger von Bedeutung sein.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt derzeit, ähnliche Regeln wie bei den Frequenzversteigerungen der Jahre 2010 und 2015 festzulegen. Diese Regeln sollen allen Bietern größtmögliche Transparenz im gesamten Auktionsverlauf geben. Auch beabsichtigt man, einen Entwurf der Entscheidung zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln im September 2018 zur veröffentlichen. Die endgültige Entscheidung soll im November ergehen; die Auktion ist für Anfang 2019 in Mainz geplant.