„Die Novellierung sieht keine Nachrüstungen vor“, weiß Maria Joukovitch von CCV.
MOB: Frau Joukovitch, wie gestaltet sich die aktuelle Nachfrage nach E-Mobilität in Deutschland?
Maria Joukovitch: Bei dieser Frage können wir lediglich auf aktuelle Marktforschungen verweisen, haben aber keine eigenen Daten.
MOB: Was sind übliche Vorbehalte gegen den Einsatz von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr?
Joukovitch: Bis heute ist die Ladeinfrastruktur noch nicht flächendeckend, gerade in ländlichen Gebieten gibt es noch einige weiße Flecken auf der Landkarte. Auch der Bezahlvorgang ist nicht einheitlich geregelt. Es fehlt oft an Preistransparenz an der Ladesäule, auch hinsichtlich des Gesamtbetrags, der oft nicht genau angezeigt wird. Zudem fordern viele Energieanbieter an ihren Ladesäulen für den Tank- bzw. Bezahlvorgang eine separate App oder eine spezielle Karte, was teilweise zu einer rouletteartigen Situation führt. Der Nutzer braucht Klarheit – ebenso wie an den herkömmlichen Sprittankstellen –, was ihn bezüglich des Preises und dem Bezahlen erwartet.
MOB: Im Mai 2021 wurde vom Bundeskabinett eine Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht, die es jüngst auch durch den Bundesrat geschafft hat. Welche grundsätzlichen Neuerungen/Änderungen wurden angestoßen?
Joukovitch: In der Novellierung wurde festgesetzt, dass alle ab Juli 2023 neu geschaffenen Ladepunkte zwingend über einen Kartenleser verfügen müssen. Das bedeutet, dass jede Ladesäule dann über ein Open-Payment-System verfügen wird, das die Akzeptanz der gängigen und allgemein verfügbaren Bezahlmethoden – und somit auch der beliebtesten Karte in Deutschland, der Girocard – sicherstellt.
MOB: Wie bewerten Sie persönlich die Novellierung hinsichtlich des Punktes „offene Bezahlsysteme“?
Joukovitch: Wir haben diesen Entwurf, gemeinsam mit Partnern wie Mastercard, unterstützt. Wir sind uns sicher, dass gesetzliche Regelungen der einzige Weg sind, um einheitliche, transparente und komfortable Bezahlvorgänge an den Ladesäulen sicherzustellen – genauso wie es die Kunden und Verbraucher von herkömmlichen Tankstellen kennen und gewohnt sind. Die Novellierung wird für ein neues Vertrauen in die Ladeinfrastruktur und in E-Mobilität generell sorgen. Für die Ladesäulenbetreiber hat die Novellierung ebenfalls Vorteile: Zum einen sind die Transaktionskosten genau geregelt und kontrollierbar. Zum anderen werden E-Fahrer die Ladestation mit der für sie besten Bezahlmöglichkeit ansteuern, was zu einer steigenden Nachfrage an Ladesäulen mit Open Payment führen wird.
MOB: Was sind die jeweiligen Vor- und Nachteile des verpflichtenden Einbaus einer Terminallösung gegenüber Lademöglichkeiten per App oder RFID-Karte – sowohl für die Anbieter als auch die Anwender?
Joukovitch: Die bisherigen Methoden müssen nicht verschwinden. Voraussetzungen zur Fortbewegung dürfen nur nicht restriktiv behandelt werden. Wie bereits ausgeführt, die Vielzahl an individuellen Apps und Karten der Energieunternehmen und auch Ladesäulenbetreiber engen die Infrastruktur im Sinne der Zugänglichkeit für den Fahrer weiter ein. Open Payment baut diese Barrieren ab, so dass keine spezifische App mehr gedownloadet werden muss oder Karten vorhanden sein müssen. Die im Portemonnaie für alle anderen Einkäufe genutzten Bezahlmittel werden nun auch an den Ladesäulen eingesetzt werden können. Es darf auch nicht vergessen werden, dass mit den Kartenlesern auch eine erhöhte Sicherheit beim Bezahlvorgang erreicht wurde. NFC-Karten können teilweise kopiert werden, die gängigen Kredit- und Debitkarten hingegen entsprechen hohen Sicherheitsstandards.
MOB: Inwieweit müssen bestehende Ladesäulen nachgerüstet werden?
Joukovitch: Die Novellierung sieht keine Nachrüstungen vor, sie gilt generell für Neuaufbauten ab Juli 2023. Wir sehen allerdings bereits heute, dass sehr viele Operatoren und Integratoren schon jetzt auf Kartenleser setzen, da die Vorteile für den Verbraucher erkannt wurden.
MOB: Welchen Einfluss übt die Novellierung auf den grenzüberschreitenden Lade- und Bezahlvorgang an E-Ladesäulen aus?
Joukovitch: Auch grenzüberschreitendes Nutzen von Ladesäulen wird durch die neue Verordnung erleichtert. Kreditkarten werden international akzeptiert, so dass alle Reisenden die gleichen, komfortablen Bedingungen vorfinden und sicher sein können, die nächstgelegene Ladestation auch nutzen zu können.
Bildquelle: CCV