Datenschützer und Sicherheitsexperten stehen der zunehmenden Vernetzung in den eigenen vier Wänden kritisch gegenüber.
Wer die eigenen vier Wände mit Sprachassistenten wie Alexa oder Google Home ausgestattet hat, muss vielleicht bald mit ungebetenen Mithörern rechnen. Verschiedenen Medienberichten zufolge wollen die Innenminister der Länder die Daten der vernetzten Lautsprecher im Verdachtsfall auswerten und als Beweismittel vor Gericht zulassen. Die Erkenntnisse stützen sich auf eine Beschlussvorlage Schleswig-Holsteins für die anstehende Innenministerkonferenz, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RDN) vorliegen soll. Eine Auswertung der Daten dürfe demnach auf richterliche Anordnung erfolgen.
Die Pläne würden nicht nur sogenannten Smart Speaker betreffen, sondern wären prinzipiell auch auf Dinge wie vernetzte Haushaltsgeräte oder Beleuchtungssysteme anwendbar. Darüber hinaus könnten auch Smartphones betroffen sein, da diese je nach Alter und Konfigurierung ebenfalls über digitale Sprachassistenten verfügen.
Datenschützer und Sicherheitsexperten stehen der zunehmenden Vernetzung in den eigenen vier Wänden kritisch gegenüber, da nicht nur die Privatsphäre gefährdet werden kann, sondern auch die Absicherung der Systeme als anspruchsvoll gilt. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat erst im vergangenen Mai einen Leitfaden für die IT-Sicherheit von Geräten veröffentlicht, die im „Internet der Dinge” vernetzt sind.
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