Das DiGa-Portal spielt eine wichtige Rolle in der Verbreitung und Anwendung der Apps auf Rezept.
„Wir erleben eine sehr offene Zusammenarbeit mit den Krankenkassen“, berichtet Teleclinic-Chefin Katharina Jünger.
MOB: Frau Jünger, wie gestaltet sich die derzeitige Akzeptanz gegenüber Gesundheits-Apps in Deutschland – auf Seiten der Ärzte und Praxen sowie auf Seiten der Patienten?
Katharina Jünger: Knapp 60 Prozent der Bundesbürger können sich laut einer Bitkom-Studie vorstellen, Apps auf Rezept zu nutzen. Die Bevölkerung ist offen gegenüber der digitalen Gesundheitsversorgung und immer mehr Patienten entscheiden sich für den Online-Arzt. Allein bei uns verzeichneten wir 2020 über 500 Prozent Steigerung in den Behandlungszahlen. Dabei liegt der Grund für die gestiegene Nachfrage nicht nur in der Corona-Pandemie. Seit Mai 2020 sind die Videosprechstunde für Kassenpatienten sowie jetzt auch die digitalen Gesundheitsanwendungen bei uns kostenlos.
MOB: Seit Oktober gibt es „Apps auf Rezept“. Inwieweit können digitale Applikationen tatsächlich die Behandlung eines Patienten unterstützen?
Jünger: Das hängt natürlich am Ende vom individuellen Fall ab, aber die zertifizierten digitalen Gesundheitsanwendungen ergänzen das aktuelle Gesundheitsangebot sinnvoll. Je mehr Angebote, desto besser können Ärzte auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Patienten eingehen. Mittlerweile umfasst das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zehn Apps. Die Anwendungen zur Behandlung von Übergewicht, Schlafstörungen oder Depressionen fragen Patienten über uns aktuell am häufigsten nach. Ein Drittel der befragten Ärzte aus der erwähnten Bitkom-Studie ist sogar der Meinung, dass die Gesundheits-Apps in bestimmten Fällen konventionelle Therapien ersetzen. Damit die Anwendungen auch ihre volle Wirkung entfalten können, müssen die Apps aktiv von den Medizinern wahrgenommen werden. Unsere Partnerärzte haben darum Zugriff auf unser „DiGA“-Portal. Darin listen wir alle aktuell zugelassenen Gesundheits-Apps mit Zusatzinformationen und erleichtern so den Zugang zu den digitalen Therapiehelfern, damit diese auch zur Anwendung kommen. Den positiven Versorgungseffekt erkennen auch die Versicherungen. Wir erleben eine offene Zusammenarbeit mit den Krankenkassen.
MOB: Wie gestaltet sich der derzeitige Zertifizierungs-prozess solcher Apps? Wo sehen Sie noch Verbesserungs-bedarf?
Jünger: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat das sogenannte „Fast-Track“-Verfahren eingeführt. Das heißt, dass die Anträge der App-Entwickler binnen drei Monaten bearbeitet werden. Datenschutz, Benutzerfreundlichkeit und weitere Faktoren werden dabei geprüft. Einmal zugelassen, müssen die Unternehmen binnen zwölf Monaten in einer wissenschaftlichen Studie ihre Wirkung belegen. Damit gibt das BfArM auch jungen Unternehmen die Chance, ihre Apps einzureichen, denn solche medizinischen Studien sind kostenintensiv und für viele Start-ups, die noch kein großes Kapital zur Verfügung haben, ein unüberwindbares Hindernis. Dieser Schritt war für Deutschland ein wichtiger, um im europäischen Vergleich wieder wettbewerbsfähig zu werden. Aktuell sind wir da eher im hinteren Mittelfeld unterwegs.
MOB: Wer hat grundsätzlich Anspruch auf eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)?
Jünger: Jeder der 73 Millionen gesetzlich Versicherten hat Anspruch auf eine Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen. Voraussetzung ist, dass ein Arzt eine entsprechende Erkrankung oder Verletzung diagnostiziert hat und eine für die Therapie passende DiGA im Verzeichnis des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte enthalten ist.
Dies ist ein Artikel aus unserer Print-Ausgabe 1-2/2021. Bestellen Sie ein kostenfreies Probe-Abo.
MOB: Welche Bedeutung schreiben Sie an dieser Stelle dem erwähnten DiGa-Portal in der Gesundheitsversorgung zu?
Jünger: Die digitalen Therapiehelfer entlasten das Gesundheitssystem bei gleichbleibend hoher Behandlungsqualität. Doch nur wenn Patienten und Ärzte Zugang zu den Therapie-Apps finden, werden diese auch genutzt. Teleclinic verbindet digital-affine Patienten mit Online-Ärzten. Darum spielt das Portal eine wichtige Rolle in der Verbreitung der Apps auf Rezept. Gerade in der Pandemie werden die Vorteile digitaler Anwendungen deutlich. Keine Anfahrtswege, keine Öffnungszeiten, an die sich der Patient halten muss. Mit dem Portal ist erstmals der gesamte Arztbesuch von der Terminvereinbarung bis zur Verschreibung einer digitalen Therapie vollständig digital abgebildet.
Bildquelle: Teleclinic