Im Sinne der Verbraucher

„Ein wichtiger und richtiger Schritt“

Im Interview erklärt Ingo Limburg, Vorstandsvorsitzender Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V., warum er die Novellierung der Ladesäulenverordnung begrüßt.

Ingo Limburg, Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.

„Durch die Kartenakzeptanz an den Ladesäulen wurden die richtigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass auch Touristen beim E-Laden transparent bezahlen können“, so Ingo Limburg, Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.

MOB: Herr Limburg, wie gestaltet sich die aktuelle Nachfrage nach E-Mobilität in Deutschland?
Ingo Limburg:
Grundsätzlich ist das Interesse gestiegen und die Bundesbürger sind offen, auf alternative Antriebstechniken beim Autofahren umzusteigen, wie unsere online-repräsentative Umfrage zeigt: Knapp sechs von zehn Befragten (56 Prozent) überlegen, sich in Zukunft ein E-Auto anzuschaffen. Als Initiative Deutsche Zahlungssysteme beschäftigen wir uns vor allem mit den Hürden, die aktuell noch mit der Bezahlung des getankten Stroms verbunden sind. 79 Prozent dieser zukünftigen E-Mobilisten präferieren an der E-Ladesäule, wie gewohnt mit Girocard oder Kreditkarte – physisch als Plastikkarte oder digital im Smartphone – zu bezahlen. Und hierfür haben Bundesregierung und nun auch Bundesrat mit der Novellierung der Ladesäulenverordnung bessere Rahmenbedingungen geschaffen und im Sinne der Verbraucher gehandelt. Das begrüßen wir ausdrücklich.

MOB: Was sind übliche Vorbehalte gegen den Einsatz von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr?
Limburg:
Wer sich ein E-Auto zulegen möchte, fragt sich natürlich auch, wie dieses geladen werden kann – ob zu Hause oder unterwegs. Wichtig ist es, dass das Laden insbesondere unterwegs schnell, sicher und unkompliziert funktioniert. Bisher waren Verbraucher beim Bezahlen von Ad-hoc-Ladungen – also genau dann, wenn es schnell gehen muss – mit vielen unterschiedlichen und geschlossenen Spezialsystemen konfrontiert. Die Bezahlung des getankten Stroms erfolgt heute oftmals noch über diese geschlossenen Systeme, z.B. per App, in der sich der Fahrer zuvor registrieren und/oder beispielsweise Zahlungsdaten auf einer Website eingeben muss. Diese Unübersichtlichkeit beim Bezahlen hat bisher viele abgeschreckt. Gerade deshalb ist die von der Bundesregierung im Mai auf den Weg gebrachte und nun durch den Bundesrat beschlossene Novellierung der Ladesäulenverordnung ein wichtiger und richtiger Schritt. Denn darin wird festgelegt, dass Ladesäulenbetreiber beim Ad-hoc-Laden künftig eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen. Wenn die E-Mobilität zum Alltag werden soll, dann muss auf die Mittel gesetzt werden, die von den Verbrauchern bereits genutzt werden. Denn im Alltag setzen diese auf ihre gängigen Debit- und Kreditkarten, die sie sonst beim Bäcker, an der Supermarktkasse, am Snackautomaten oder beim ganz normalen Tanken nutzen. Genauso wie im übrigen Alltag wollen Kunden auch an der E-Ladesäule einfach bezahlen – ohne erst eine App herunterzuladen oder ein Konto einzurichten.

MOB: Welche Rolle spielt dabei die Ladesäuleninfrastruktur? Wie ist es um deren Ausbau hierzulande bestellt?
Limburg:
Es geht beim Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur nicht nur darum, mehr Standorte anzubieten. Wichtig ist, dass im Ausbauprozess der Ladesäulen hierzulande der Verbraucherwunsch berücksichtigt wird. Die Wahlfreiheit beim Bezahlen ist für 78 Prozent der befragten zukünftigen E-Autofahrer wichtig bis sehr wichtig. Und Wahlfreiheit kann nur dann gewährleistet werden, wenn auch Debit- und Kreditkarten an den Säulen akzeptiert werden. Neben der Wahlfreiheit ist beim Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur wichtig, dass Verbraucher transparent angezeigt bekommen, was die Kilowattstunde Strom kostet, die sie tanken. Die in Terminals eingebauten Displays zeigen den genauen Preis für den geladenen Strom an der E-Ladesäule an. Beim Roaming und dem App-basierten Zahlen, die aktuell an der Ladesäule dominieren, wird hingegen häufig nicht angezeigt, was am Ende bezahlt werden muss. Ein bequemes und sicheres Begleichen der Tankrechnung ganz so, wie es Autofahrer bisher von der herkömmlichen Tankstelle kennen, sollte deshalb zum Standard werden.

MOB: Im Mai 2021 wurde vom Bundeskabinett die bereits erwähnte Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht, die es jüngst auch durch den Bundesrat geschafft hat. Welche grundsätzlichen Neuerungen/Änderungen wurden angestoßen?
Limburg:
Die beschlossene zweite Änderung der Ladesäulenverordnung hat dafür gesorgt, dass offene Bezahlsysteme an der Ladesäule in Zukunft zum Standard werden. An neuen Ladesäulen (ab Juli 2023) kann dann beim Ad-hoc-Laden jeder mit Debit- oder Kreditkarte zahlen. Das schließt die Integration und das Angebot weiterer Bezahloption nicht aus. Die Kartenakzeptanz als Mindeststandard ist aber wichtig, um die Verbraucher selbst wählen zu lassen. Der Beschluss der Bundesregierung und des Bundesrates stellt sicher, dass die Offenheit des Bezahlsystems und damit auch die Wahlfreiheit garantiert werden. Verbraucherfreundlichkeit – und das nicht nur beim Bezahlen, sondern beim gesamten Ladeprozess – ist ein zentraler Faktor, dass die E-Mobilität in der Gesellschaft akzeptiert wird.

MOB: Was sind die jeweiligen Vor- und Nachteile des verpflichtenden Einbaus einer antiquierten Lösung gegenüber Lademöglichkeiten per App oder RFID-Karte – sowohl für die Anbieter als auch die Anwender?
Limburg:
Der aktuelle Status quo beim Bezahlen an der E-Ladesäule ist für Verbraucher kompliziert – das hat auch die Bundesregierung mit ihrem Beschluss der neuen Ladesäulenverordnung erkannt und den Weg für offene Bezahlsysteme geebnet. Die Vorteile eines offenen Systems und der Akzeptanz von Debit- oder Kreditkarte für zukünftige E-Autofahrer liegen auf der Hand: Sie können frei wählen, welches Bezahlsystem sie nutzen. Und Verbraucher wollen diese Wahlfreiheit beim System. Kartenzahlung ist das Bezahlmittel des hier und jetzt und wenn die E-Mobilität Fahrt aufnehmen soll, dann mit einem Bezahlmittel, das jeder kennt und täglich benutzt. Denn die Bezahlung mit der Karte, insbesondere mit der Kontaktlosfunktion, ist im Handel der aktuelle Standard und gewinnt seit Jahren immer mehr an Beliebtheit. Nur acht Prozent der zukünftigen E-Autofahrer finden das Begleichen der Rechnung mit der RFID-Karte oder Lade-App mit vorheriger Anmeldung und Abrechnung per Rechnung eines Stromanbieters attraktiv. Lediglich weitere neun Prozent wollen durch Scannen eines QR-Codes mit dem Smartphone und Eingabe der Zahlungsdaten über eine mobile Website an der E-Ladesäule bezahlen. Aber insbesondere diesen Optionen begegnen Konsumenten aktuell an der E-Ladesäule. Die herkömmliche Kartenzahlung schneidet in der Konsumentengunst deutlich besser ab: Mit Abstand an erster Stelle steht die Girocard mit 38 Prozent. Sie ist auch die in Deutschland mit über 100 Millionen ausgegebenen Exemplaren die am weitesten verbreitete Debitkarte. Kreditkarten folgen in der Beliebtheitsskala an zweiter Stelle mit 21 Prozent. Direkt dahinter stehen die digitalen Varianten der Girocard oder der Kreditkarten mit 20 Prozent. Die Beliebtheit der klassischen Karten hat ihre Gründe: Verbraucher haben sie immer in der Tasche und zücken sie täglich, ob beim Bäcker oder an der Supermarktkasse, am ÖPNV- oder Snackautomaten wie auch an der Tankstelle.

MOB: Inwieweit müssen bestehende Ladesäulen nachgerüstet werden?
Limburg:
Die Änderungen der Ladesäulenverordnung zum Bezahlen beziehen sich auf öffentlich zugängliche Ladepunkte, also jene, die Ad-hoc-Ladungen möglich machen, die ab Juli 2023 in Betrieb genommen werden. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.

MOB: Welchen Einfluss übt die Novellierung auf den grenzüberschreitenden Lade- und Bezahlvorgang an E-Ladesäulen aus?
Limburg:
Durch die Kartenakzeptanz an den Ladesäulen wurden die richtigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass auch Touristen beim E-Laden ganz einfach, sicher und transparent bezahlen können – und das mit der gewohnten Karte, die sie im Geldbeutel haben.

Bildquelle: Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V.

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