„Es ist sicher keine leichte Aufgabe, hier die internen Prozesse anzupassen oder umzustellen, um die gesamte Wertschöpfungskette zu analysieren“, weiß Kai Leisering.
MOB: Herr Leisering, welchen Einfluss haben die weltweite Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine auf die Lieferketten der heimischen Unternehmen?
Kai Leisering: Die Situation ist in der Tat extrem angespannt. Die globalen Lieferketten sind durch die Corona-Pandemie immer noch erheblich gestört, nun hat die Invasion Russlands den Druck nochmals massiv verstärkt – teilweise wurden die Handelsströme sogar unterbrochen. Beispielsweise in der Automobilbranche, die in den letzten beiden Jahren bereits unter der Halbleiterknappheit litt. Jetzt standen in den Werken einiger Autobauer sogar zwischenzeitlich die Bänder still, weil Kabelbäume und Bordnetze aus der Ukraine fehlten. Hinzu kommt, dass viele Transportrouten durch den Krieg gestört oder blockiert sind, betroffen hiervon sind vor allem die Luft- und Seefracht.
MOB: Was sind die derzeit größten Probleme bzw. Stolpersteine im Supply Chain Management (SCM)?
Leisering: Es ist bereits ohne Krieg eine echte Herausforderung, die globalen Lieferketten aufgrund der zahlreichen Einflussfaktoren in Gang zu halten und nicht abreißen zu lassen. In der aktuellen Situation ist es eine echte Herkulesaufgabe, die kaum noch zu meistern ist. Die nächste Herausforderung wartet hier aber bereits mit der bevorstehenden Regulierung der Lieferketten.
MOB: Sie sprechen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) an, das in Deutschland ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten soll (erst einmal nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigen; ein Jahr später dann auch für Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern).
Leisering: Ja, aber mittlerweile liegt auch der Entwurf der EU-Kommission für ein Sorgfaltspflichtengesetz vor, der sogar deutlich über die Anforderungen des deutschen Gesetzes hinausgeht. Unter die EU-Regelungen fallen bereits Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern und mehr als 150 Mio. Euro Umsatz – in Branchen wie der Textilindustrie, der Landwirtschaft und dem Bergbau, in denen das Gefahrenpotenzial für Mensch und Umwelt besonders hoch eingeschätzt wird, sogar bereits ab 250 Beschäftigten und 40 Mio. Euro Umsatz.
MOB: Gibt es noch weitere Unterschiede?
Leisering: Ja, ganz gravierende sogar. Während die Anforderungen des deutschen Gesetzes sich auf die direkten Zulieferer beschränken, verlangt die EU von den Unternehmen, die gesamte Wertschöpfungskette im Auge zu behalten und auf Umweltverstöße und Menschenrechtsverletzungen zu überprüfen. Letzteres ist natürlich erheblich komplexer, da sich die Lieferketten oftmals über den ganzen Globus erstrecken. Hier setzt dann auch häufig die Kritik der Unternehmen an, dass eine lückenlose Überwachung in der Praxis kaum gewährleistet werden kann, vor allem wenn Zulieferer aus politisch instabilen bzw. nach westlichem Maßstab in Bezug auf die Menschenrechte problematischen Ländern stammen. Die Verantwortlichen wissen dabei auch um die Gefahr, auf Schadensersatz verklagt zu werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Die Haftungsklausel, die Grundlage dafür ist, ist allerdings nur im EU-Entwurf enthalten, in Deutschland ist diese am Widerstand der Wirtschaftsverbände gescheitert.
MOB: Halten Sie diese Kritik für berechtigt?
Leisering: Es ist sicher keine leichte Aufgabe, hier die internen Prozesse anzupassen oder umzustellen, um die gesamte Wertschöpfungskette zu analysieren. Allerdings gibt es dazu keine Alternative. Einerseits müssen die Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden, andererseits die rechtlichen Vorgaben erfüllen. Zudem verlangen auch immer mehr Investoren, aber auch Kunden, Geschäftspartner und die eigenen Mitarbeiter, ein klares Bekenntnis zu den relevanten ESG-Standards (Environmental Social Governance; zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Deshalb ist es wichtig, frühzeitig die Weichen zu stellen, um spätestens 2023, wenn das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft tritt, vorbereitet zu sein. Digitale Compliance-Lösungen mit automatisierten Workflows sind hierbei sehr hilfreich.
MOB: Welche digitalen Lösungen können denn konkret für effizientere und transparentere Prozesse sorgen?
Leisering: Hier bedarf es angesichts der vielfältigen Herausforderungen eines ganzheitlichen Ansatzes. Die zentrale Vorgabe des EU-Lieferkettengesetzes ist ein Beschwerdeverfahren. Diesen Prozess bilden wir mit unserem digitalen Hinweisgebersystem Integrity Line ab, das einige Vorteile bietet: Es wahrt die Vertraulichkeit und den Datenschutz, kann problemlos relevanten externen Personen zur Verfügung gestellt werden und es ermöglicht die saubere Dokumentation der Vorgänge. Desweiteren arbeiten wir daran, in unserem Compliance-Cockpit in Kürze auch für die übrigen Vorgaben der EU-Richtlinie effiziente Workflows bereitzustellen – im Fokus stehen dabei vor allem die Risikoanalyse und das Risikomanagement, die Geschäftspartnerprüfung sowie das Reporting und die damit verbundenen Pflichten.
Bildquelle: Mathias Richter