In über 1.600 Fällen wurden von der Bundesnetzagentur Geräte und WLAN-Netze außer Betrieb genommen.
„Funkanwendungen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur sorgt deutschlandweit dafür, dass Frequenzen störungsfrei und effizient genutzt werden können“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Aufgaben. Neben der Aufklärung von elektromagnetischen und funktechnischen Störungen habe man 2018 nach Frequenznutzungen ohne Frequenzzuteilung gesucht, um zugeteilte Frequenzen vor Beeinträchtigungen zu schützen. Hier wurden in über 1.600 Fällen Geräte und WLAN-Netze außer Betrieb genommen, die auf einer nicht zugeteilten Frequenz betrieben wurden. Laut BNetzA handelt es sich um Geräte, die über den Online-Handel in die EU gelangt sind, deren Parameter jedoch nicht für den Betrieb in der EU zugelassen waren.
Neben der Funkstörungsbearbeitung kontrolliert der Dienst z.B. Frequenznutzungen, die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit. Darüber hinaus führt man messtechnische Prüfungen im Rahmen der Marktüberwachung durch und beobachtet den Weltraumfunk in einer speziell hierfür errichteten Satellitenmessstelle. Außerdem stelle der Dienst bei Großveranstaltungen sicher, dass Frequenzen störungsfrei für die unterschiedlichsten Funkanwendungen genutzt werden können.
Der Prüf- und Messdienst ist an 19 Standorten vertreten, um Funkstörungen flächendeckend beheben zu können. Dabei kommen neben stationären Mess- und Peilstationen auch Funkmessfahrzeuge sowie Spezialfahrzeuge zum Einsatz. Verbraucher und Institutionen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur unter der Rufnummer 04821/895555 oder per E-Mail funkstoerung(at)bnetza.de wenden.