Viele Webseitenbetreiber wissen nicht, dass sie gegen das EuGH-Urteil zu Tracking Cookies verstoßen.
MOB: Herr Haße, seit Oktober 2019 dürfen laut des Europäischen Gerichtshofes Tracking Cookies nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer gesetzt werden. Wie halten es die Webseitenbetreiber mit dieser Entscheidung?
Andreas Haße: Viele Webseitenbetreiber ignorieren die Entscheidung mit der Begründung, dass die korrekte Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie einen ordentlichen Webseitenbetrieb verhindert. Dies ist aber so nicht korrekt – natürlich bedarf es mehr an Aufwand und auch Können, ohne die praktischen Helferlein aus den USA auszukommen, allerdings ist es durchaus möglich! Viele Seitenbetreiber laufen momentan Gefahr, für ihre aktuelle Cookie Policy abgemahnt oder bestraft zu werden.
MOB: Welchen prozentualen Anteil nehmen die Webseitenbetreiber ein, die diese Regelung umgehen?
Haße: Unsere vorsichtige Schätzung würde über 60 Prozent aller Webseiten im deutschsprachigen Raum als nicht Cookie-Urteil-konform einstufen.
MOB: Was sind die Gründe für eine Nichteinhaltung des Urteils?
Haße: Zu 90 Prozent ist es Unwissenheit. Leider verstehen nur sehr wenige Agenturen das Thema von der technischen Seite und behindern sich, somit ihren Kunden gangbare Alternativen aufzuzeigen.
MOB: Womit muss ein Betreiber rechnen, wenn entdeckt wird, dass er sich nicht an die E-Privacy-Richtlinie hält?
Haße: Die ersten Anlaufstellen wären in Deutschland unsere datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden, die bereits umfassende Mitteilungen hierzu veröffentlicht haben. Da im Schadensfall der Datenschutz-Bußgeldkatalog greifen würde, sind eventuelle Strafen hieraus abzuleiten.
MOB: Und wie reagieren die Webseitenbesucher darauf?
Haße: Leider sehr passiv, was uns große Sorgen bereiten sollte, da Strafen hier absolut vermeidbar sind und nicht aufgrund von fehlendem Wissen verursacht werden sollten.
MOB: Welche Lösungsansätze gibt es, damit sich künftig alle Webseitenbetreiber an die Regelung halten?
Haße: Wir empfehlen zunächst einmal, alle nicht aktiv genutzten Statistik-Cookies zu deaktivieren, da nicht genutzte Cookies niemandem wirklich nutzen. Zudem empfehlen wir eine saubere erste Seite, über die eine Cookie-Erlaubnis vom Besucher eingeholt werden könnte. Auf keinen Fall sollte man nicht notwendige Tracking-Cookies als notwendig kennzeichnen, da diese oft unbedachte Aktion als Täuschung aufgefasst werden könnte.
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