Neue Regelung für E-Ladesäulen

„Ich begrüße die Novellierung sehr“

Carlos Gómez-Sáez, CEO von VR Payment, ist sich sicher: „Mit der verbindlichen Einführung eines offenen Bezahlsystems an Ladesäulen sind wir in puncto Nutzerfreundlichkeit jetzt einen entscheidenden Schritt vorangekommen.“

Carlos Gómez-Sáez, CEO von VR Payment

Carlos Gómez-Sáez von VR Payment begrüßt die Novellierung sehr.

MOB: Herr Gómez-Sáez, im Mai 2021 wurde vom Bundeskabinett eine Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht, die es jüngst auch durch den Bundesrat geschafft hat. Welche grundsätzlichen Neuerungen/Änderungen wurden angestoßen?
Gómez-Sáez:
Die Novellierung der Ladesäulenverordnung bringt zwei wesentliche Neuerungen mit sich. Zum einen werden neu errichtete Ladesäulen künftig über eine Schnittstelle verfügen, über die Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus übermittelt werden können. Damit wird es für Kunden leichter, ad hoc freie Ladesäulen anzusteuern. Zum anderen werden Ladesäulen ab dem 1. Juli 2023 über ein offenes Bezahlsystem verfügen. So können Kunden in Zukunft mit ihren Debit- und Kreditkarten kontaktlos bezahlen – so, wie sie es auch von Tankstellen oder aus dem Handel gewohnt sind.

MOB: Wie bewerten Sie persönlich die Novellierung hinsichtlich des Punktes „offene Bezahlsysteme“?
Gómez-Sáez:
Ich begrüße die Novellierung sehr. Als E-Autofahrer bin ich oft in der Situation, nicht oder zumindest nicht einfach laden zu können. Denn Ladesäulen im öffentlichen Parkraum werden meist von den Stadtwerken betrieben, die jeweils eigene Verträge mit den Nutzern schließen und ihren Service über eigene Apps zur Verfügung stellen. So darf ich mich in fast jeder Stadt, in die ich fahre, neu für Ladeangebote registrieren – ein leidiger Prozess. Für den erfolgreichen Ausbau der E-Mobilität in Deutschland ist es entscheidend, dass Verbraucher jederzeit einfach und bequem ihre Elektrofahrzeuge laden können – ohne vorherige Registrierung, ohne sich zunächst Apps herunterzuladen oder bestimmte Tankkarten organisieren zu müssen. Davon bin ich überzeugt. Eine Debit- oder Kreditkarte hat jeder Autofahrer sofort zur Hand – egal ob physisch im Portemonnaie oder digital in einer Mobile Wallet auf dem Smartphone oder der Smartwatch.

MOB: Was sind die jeweiligen Vor- und Nachteile des verpflichtenden Einbaus einer antiquierten Lösung gegenüber Lademöglichkeiten per App oder RFID-Karte – sowohl für die Anbieter als auch die Anwender?
Gómez-Sáez:
Der Gesetzgeber fordert ein offenes Bezahlsystem: ein System, dass allen Autofahrern erlaubt, ihre Elektrofahrzeuge jederzeit und überall zu laden – ohne Einschränkung. Die einzige Technik, die diese Anforderung erfüllt, ist das Kartenterminal – eben die Lösung, die sich auch im Handel durchgesetzt hat, die Verbraucher aus dem Alltag kennen und tagtäglich nutzen. Kartenterminals unterstützen schließlich nicht nur eine Bezahlmethode, sondern dutzende: über die Girocard und die verschiedenen Debit- und Kreditkartenarten bis hin zu modernen Smartphone-basierten Zahlungslösungen. Die Vorteile liegen also auf der Hand: die weite Verbreitung, vergleichsweise niedrige Transaktionskosten bei hoher Preistransparenz, die Option auf Ad-hoc-Zahlungen ohne Registrierung und ein hoher Nutzerkomfort. Entsprechend hoch ist die Akzeptanz: Laut einer repräsentativen Umfrage von Infas quo aus dem September 2021 wünschen sich fast 80 Prozent der zukünftigen Fahrer von Elektroautos eine einfache Kartenzahlung an der E-Ladesäule. Nur acht Prozent wollen hingegen mit einer Lade-App oder RFID-Karte bezahlen. Das ist ein eindeutiges Ergebnis. Was die Anbieterseite angeht: Kartenterminals sind eine sichere und vergleichsweise günstige Technik. Entsprechende Bezahlmodule gibt es bereits für 200 bis 300 Euro pro Stück. Die Kosten pro Ladesäule können zusätzlich stark gesenkt werden, da ein Kartenmodul an Ladepunkten für mehrere Ladesäulen genutzt werden kann. Die Vorteile überwiegen ohne Frage.

MOB: Inwieweit müssen bestehende Ladesäulen nachgerüstet werden?
Gómez-Sáez:
Gar nicht. Die verbindliche Ausstattung mit einem Kartenlesegerät bezieht sich auf öffentlich zugängliche Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 neu installiert werden.

MOB: Welchen Einfluss übt die Novellierung auf den grenzüberschreitenden Lade- und Bezahlvorgang an E-Ladesäulen aus?
Gómez-Sáez:
Die Novellierung erleichtert Fahrern aus dem Ausland das Aufladen ihrer Elektroautos enorm. Debit- und Kreditkarten sind international die gängigsten Zahlungsmittel. So können künftig auch Pendler aus den Grenzregionen und Urlauber ganz bequem und einfach die deutsche Ladeinfrastruktur nutzen.

MOB: Was wünschen sich die Verbraucher für die Zukunft im Bereich „E-Mobilität“, um diese verstärkt zu nutzen?
Gómez-Sáez:
Bei der E-Mobilität gilt sicher das gleiche wie bei jeder anderen neuen Technik: Einfach soll es sein. Verbraucher wollen E-Mobilität bequem nutzen können und einen konkreten Vorteil daraus ziehen. Mit der verbindlichen Einführung eines offenen Bezahlsystems an Ladesäulen sind wir in puncto Nutzerfreundlichkeit jetzt einen entscheidenden Schritt vorangekommen.

Bildquelle: VR Payment

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