Gewinne aus Kryptowährungen sind steuerpfllchtig.
Damit hat ein ungenannter Kläger vor dem Bundesfinanzhof Schiffbruch erlitten, der 3,4 Mio. Euro Profit aus privaten Kryptogeschäften zwar dem Finanzamt gemeldet, sich aber gegen die Besteuerung gewehrt hatte. Das höchste deutsche Finanzgericht veröffentlichte das Urteil bei seiner Jahrespressekonferenz am Dienstag in München.
Nach Auffassung der Richter sind virtuelle Währungen Wirtschaftsgüter, die einen Kurswert haben und als Zahlungsmittel auf Handelsplattformen ge- und verkauft werden. Die Gewinne unterliegen laut Urteil als „private Veräußerungsgeschäfte“ dem Einkommensteuergesetz.
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