Nadella siegt über US-Regierung - vorerst
Dieses Urteil kam wie bestellt zum frisch aufgespannten Privacy Shield: Microsoft muss keine Daten von Kunden außerhalb der EU herausgeben, auch wenn die US-Behörden dies einfordern. Anfang 2014 hatte ein New Yorker Bundesgericht entschieden, dass Microsoft US-Behörden den Zugang zu Daten auch dann gewähren muss, wenn diese auf Servern außerhalb der USA gespeichert sind.
Das Unternehmen hatte dieses Urteil nicht akzeptiert und Rechtsmittel eingelegt. Im September 2015 begann das Verfahren vor dem Bundesberufungsgericht (US-Court of Appeals 2nd Circuit). Dieses Gericht hat nun entschieden und folgt im Großen und Ganzen dem Einspruch von Microsoft - sicher nicht zu Begeisterung der einschlägigen Dienste noch gleich welcher US-Regierung.
Damit ist für den Moment die größte Lücke im Privacy Shield geschlossen und eines der wichtigsten Argumente gegen den Einsatz von US-Truppen-Cloud Services ungültig - vorerst. Denn das Bundesgericht bezieht sich in seiner Argumentation auf den Electronic Communications Privacy Act von 1986 - und den kann der Kongress jederzeit ändern, sofern die Mehrheiten stimmen.
Bildquelle: Microsoft
Dokumente via Mike Masnick, Techdirt