Elektronische Patientenakte

Mehr Zeit für Beratung und Versorgung

Krankenkassen sind seit 2021 dazu verpflichtet, Bürgern die Nutzung der elektronischen Patientenakte mithilfe einer App zu ermöglichen. Nach einer anfänglichen Testphase in ausgewählten Arztpraxen ist der bundesweite Rollout in vollem Gange, dabei jedoch mit einigen Herausforderungen verbunden.

Elektronische Patientenakte

Die Einführung der elektronischen Patientenakte ging nicht ganz ohne Probleme über die Bühne.

Dank der elektronischen Patientenakte lassen sich nun – nach mehrjähriger Entwicklung – vormals analoge Arbeitsschritte erheblich beschleunigen und verkürzen. Patienten erhalten somit ortsunabhängig einen zentralen Überblick über ihre gesamte medizinische Dokumentation. Ärzte, Therapeuten und Apotheken können sich mehr Zeit für die Patientenberatung und -versorgung nehmen, da sie Diagnosen, Befunde, Rezepte und Medikationspläne jederzeit problemlos einsehen können. Zudem laufen sowohl der Austausch von Dokumenten zwischen Fachärzten sowie die Kommunikation mit Krankenkassen und Apotheken schneller und effizienter ab. Dies beugt u.a. Mehrfachdiagnosen und -behandlungen vor und kann so nicht zuletzt Kosten senken. Die Datenhoheit bleibt stets beim Patienten selbst.

Nach der Testphase, in der die Leistungsfähigkeit und die zugrundeliegende Telematikinfrastruktur (TI) überprüft wurden, sind nun Arztpraxen, Krankenhäuser und Therapeuten seit dem ersten Juli gemäß den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, die elektronische Patientenakte anzubieten und zu unterstützen. Mit diesem Vorhaben waren neben Corona-bedingten Herausforderungen auch Schwierigkeiten technischer Natur verbunden, die das gesamte Projekt ins Stocken brachten.

Der holprige Weg zum digitalen Gesundheitswesen

Damit die Patientenverwaltungssysteme (PVS) der Praxen über eine Schnittstelle mit der TI verbunden werden können, braucht es sogenannte Konnektoren, die für die sichere und verschlüsselte Übertragung der Patientendaten sorgen. Diese Zulassung bedeutete einen erhöhten bürokratischen Aufwand, sodass der Zeitraum äußerst begrenzt war, in dem sich das medizinische Fachpersonal mit der Funktionsweise auseinandersetzen konnte. Die schnelle Anbindung zur TI stand im Fokus, um potenzielle Sanktionen zu umgehen. Hinzu kommt, dass die Ausstellung und der Versand des elektronischen Heilberufsausweises ebenfalls viel Zeit in Anspruch nahmen. Dieser wird etwa dafür benötigt, um als Arzt oder Pflegekraft Zugriff auf die elektronische Patientenakte zu erhalten.

Die Rolle der elektronischen Signatur

Eine wichtige Rolle bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens spielen elektronische Signaturen. Sie sind zur Unterzeichnung von digitalen Arztbriefen, Abrechnungen, Rezepten oder Arbeitsunfähigkeitserklärungen nötig – schließlich müssen diese medizinischen Dokumente zweifelsfrei dem ausstellenden Arzt zuzuordnen sein. Darüber hinaus können Patienten die bekannten Anamnese-Formulare oder Patienteninformationen zum Datenschutz digital ausfüllen, unterschreiben und entsprechend in ihrer Patientenakte hinterlegen. Auch die Ausstellung einer elektronisch signierten Vollmacht, die es Dritten ermöglicht, die Akte einer anderen Person einzusehen oder zu bearbeiten, ist möglich.

Zum Erstellen der elektronischen Signaturen wird beispielsweise der zuvor erwähnte elektronische Heilberufsausweis genutzt. Perspektivisch wird dieses Vorgehen allerdings durch andere Verfahren abgelöst, die eine komplette Einbindung in die Infrastruktur der Praxis und in den Klinikbetrieb zulassen. Dies wird dann bequem via Smartphone oder Tablet gesteuert und sorgt so für eine verminderte technische Komplexität in der Anwendung.

Dies ist ein Artikel aus unserer Print-Ausgabe 11-12/2021. Bestellen Sie ein kostenfreies Probe-Abo.

Elektronische Signaturen sind heute allgemein akzeptiert. Cloud-basierte, verordnungskonforme Signing-Service-Lösungen, wie Swisscom Trust Services sie bietet, die die Unterschrift zudem mit einem Zeitstempel versehen, lassen sich mit der elektronischen Patientenakte verbinden. Dadurch signieren Ärzte und Patienten Formulare sowie Vollmachten, die eine Unterschrift erfordern, rechtssicher. Papierausdrucke, die eingescannt werden oder in einem Ordner verschwinden, gehören somit der Vergangenheit an – genauso Medienbrüche und Datenmissbrauch. Nun ist lückenlose Integration in bestehende Infrastrukturen und Arbeitsprozesse möglich.

Im Verlauf der nächsten zwei Jahre sollen weitere Funktionen und Dokumententypen im Rahmen der elektronischen Akte unterstützt werden. Dabei handelt es sich um ein ambitioniertes Vorhaben, denn die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte scheint derzeit schleppend voranzugehen. Es gilt, das medizinische Fachpersonal hinsichtlich der Funktionsweise des Systems zu schulen, damit diese ihre Patienten ausreichend beraten können. Weitere relevante Maßnahmen, wie die Einführung einer rechtssicher signierten elektronischen Vollmacht, sollten getroffen werden, damit selbst Patienten ohne Smartphone von der neuen Art der Akte profitieren.

Bildquelle: Getty Images / iStock / Getty Images Plus

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