Ohne Impressum im Google Play Store drohen Abmahnungen
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Wer Apps über den Google Play Store anbieten, muss auf ein ordnungsgemäßes Impressum achten. Sonst droht eine Abmahnung. Rechtsanwalt Solmecke gibt Tipps.
Abmahnungnen drohen neuerdings auch Anbietern von Apps – vor allem im Google Play Store. Betroffen davon sind vor allem Händler von kostenpflichtigen Angeboten. Dies berichtet Rechtsanwalt Christian Solmecke und gibt gleich ein paar Tipps, die App-Anbieter beachten sollten:
Firmen sollten darauf achten, dass ihr Impressum in ihrem Angebot im Google Play Store für die Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig abrufbar ist.
Das Impressum muss über alle notwendigen Angaben im Sinne von § 5 TMG verfügen. Welche Angaben dies sind, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Wichtig: Die Angaben müssen stets aktuell sein.
Das Impressum sollte etwa im Text des Angebotes oder in der Infobox des Google Play Store platziert werden. Es sollte auch ausdrücklich als Impressum bezeichnet werden.
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