Der Bundesrat begründet den Beschluss damit, dass die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaftsteilnehmer mit schnellen Internetzugängen essentiell sei.
Man betrachte mit Sorge, dass Kundinnen und Kunden, die mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über schnelle Internetverbindungen abgeschlossen haben, in vielen Fällen die vertraglich zugesicherte maximale Datenübertragungsrate nicht einmal ansatzweise zur Verfügung gestellt bekommen, so die zugrunde liegende Feststellung des Bundesrats. Tatsächlich geben Internetanbieter in der Regel nur unterschiedlich gestaffelte Obergrenzen an, durch die sich die Tarife letztlich unterscheiden. Heißt: Wer eine 100-Mbit-Leitung bucht und bezahlt, muss sich im Zweifel trotzdem mit einer Downloadrate von 40 Mbit zufrieden geben. Möglichkeiten, die tatsächliche Bandbreite vor Abschluss eines Vertrages zu testen, gibt es nicht. Der Verbraucher muss die Katze im Sack kaufen. Dagegen will der Bundesrat nun vorgehen.
Der Beschluss vom 19. Oktober zieht eine Reihe von Maßnahmen in Betracht, mit denen Kunden mehr Rechte eingeräumt werden sollen. So könnten Anbieter dazu verpflichtet werden, vor Vertragsabschluss tatsächlich erreichbare Bandbreiten aus dem entsprechenden Einzugsgebiet zu nennen. Darüber hinaus sollen gesetzliche Regelungen geprüft werden, die es Kunden ermöglichen könnten, eine Preisminderung vorzunehmen, wenn es zu einer deutlichen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate kommt. Deutliche Abweichung wird dabei mit einer Differenz von 10 Prozent gegenüber der angegebenen Bandbreite definiert. Bei noch stärkeren Einschränkungen sollten Verbraucher zudem Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen könnnen. Als Grundlage für Abweichungen sollen die Messungen der Bundesnetzagentur herangezogen werden.
Der Bundesrat begründet den Beschluss damit, dass die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaftsteilnehmer mit schnellen Internetzugängen mit Blick auf die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands essentiell sei. Der Erfolg solle sich dementsprechend nicht nur an den getätigten Investitionen in die Infrastruktur messen lassen, sondern auch an der Geschwindigkeit, die letztlich in den Haushalten ankommt. Starke Abweichungen müssten demnach spürbare Konsequenzen für die Unternehmen haben. Aktuell können Verbraucher nur von ihrem Kündigungsrecht gebrauch machen, was aufgrund fehlender Alternativen oft ungenutzt bleibt.
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