Smart Home

Schwachstelle an der Türschwelle

Die Rollläden im Schlafzimmer schließen sich wie von Geisterhand, das Licht im Wohnzimmer ändert seine Farbe und zwischen Stuhl- und Tischbeinen manövriert ein Saugroboter – ein vernetztes Zuhause ist zweifelsohne eine feine Sache, birgt zugleich aber auch Risiken.

Schwachstelle an der Türschwelle

Die Rollläden im Schlafzimmer schließen sich wie von Geisterhand, das Licht im Wohnzimmer ändert seine Farbe und zwischen Stuhl- und Tischbeinen manövriert ein Saugroboter – ein vernetztes Zuhause ist zweifelsohne eine feine Sache, birgt zugleich aber auch Risiken.

Denn immer häufiger kommen im Smart Home sowie in öffentlichen Gebäuden und Büros auch digitale Türschlösser zum Einsatz – etwa an Eingangstüren oder für den Objektschutz von Räumen. Die Übertragung der Öffnungs- und Schließsignale erfolgt dabei z.B. via Funk. „Durch Schwachstellen in solchen Funktürschlössern wird die Hauptfunktion der Produkte nicht nur kompromittiert, sondern ins Gegenteil verkehrt, da diese Sicherheitslücken gezielt von Unbefugten ausgenutzt werden können“, weiß Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Erst jüngst warnte sein Unternehmen nach §7 BSI-Gesetz z.B. vor dem Einsatz des digitalen Türschlosses „Hometec Pro CFA3000“ des Herstellers Abus. Eine Schwachstelle soll dazu führen, dass Angreifer, die sich in der Nähe befinden, das Funkschloss ver- und entriegeln und sich damit unbefugt Zugang zu Gebäuden, Büroräumen oder Wohnungen verschaffen können. Der Hersteller habe die Schwachstelle bestätigt, heißt es, doch soll es sich bei dem untersuchten Produkt um ein Auslaufmodell handeln, welches seit März 2021 durch ein Nachfolgemodell ersetzt werde. Das sichere Nachfolgemodell sei u.a. an einer beiliegenden Keycard mit einem jeweils einzigartigen QR-Code zu erkennen; außerdem seien bei der neuen Ausführung Produkt und Verpackung mit dem Bluetooth-Logo bedruckt.

Dies ist ein Artikel aus unserer Print-Ausgabe 07-08/2022. Bestellen Sie ein kostenfreies Probe-Abo.

Natürlich dürfen Kunden mit Problemen dieser Tragweite nicht allein gelassen werden. Vermutlich ist sich der durchschnittliche Nutzer der Risiken oft gar nicht bewusst, die er sich mit smarten Geräten bzw. Lösungen wie Funkschlössern ins Haus holt. Doch die Verantwortung für die Sicherung dieser Produkte darf letztlich nicht auf die Endnutzer übertragen werden. Sie dürfen nicht zu „Systemadministratoren“ ihrer eigenen intelligenten Türen, Lampen und Kühlschränke gemacht werden. Das betonen auch die Experten in unserem Smart-Home-Überblicksartikel ab Seite 22.


Bildquelle: Getty Images / iStock / Getty Images Plus

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