Nach der ewigen Hängepartie beim Roaming sollte man dieses Statement lieber mit Vorsicht geniessen: «Wer zuhause seine Lieblingsserien, Musik und Sportereignisse abonniert hat, wird diese nun auch auf Reisen in Europa anschauen und anhören können», so der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip.
Anbieter von Online-Inhalten wie etwa Netflix oder Spotify sollen sich zum Feststellen des Wohnsitzlandes des Abonnenten etwa auf Zahlungsangaben stützen können.
Bislang wurde ein grenzüberschreitender Zugriff oftmals wegen des urheberrechtlichen Schutzes durch Geoblocking verhindert. So konnten zum Beispiel deutsche Abo-Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub in vielen Fällen nicht nutzen.
Das hatte Gründe, da sowohl Filme als auch Serien, insbesondere aber auch Sportereignisse, in sehr komplexen TV- und Streaming-Rechten lizensiert werden. Ob die EU diesen gordischen Knoten einfach durchschlagen kann? Nach dem Roaming-Lehrstück sollte man hier nicht zu früh jubeln.
Nach der noch ausstehenden formellen Einigung der Staaten und des Europaparlaments sollen die neuen Bestimmungen ab Anfang 2018 gelten.
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Mitteilung des Europaparlaments
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Mt Material dpa/rs