Öffentliche Hotspots

WLAN als Marketing-Instrument

WLAN ist ein sehr interessantes Marketing-Instrument, da es – anders als Flyer oder Poster – im stationären Handel Interaktionen ermöglicht, betont Maximilian Pohl von Mein Hotspot.

Maximilian Pohl, Mein Hotspot GmbH

Maximilian Pohl, Gründer und Geschäftsführer der Mein Hotspot GmbH

Herr Pohl, inwieweit besteht nach der Abschaffung der sogenannten Störerhaftung im vergangenen Jahr Rechtssicherheit für die Betreiber öffentlicher Hotspots und öffentlicher WLAN-Netze?
Maximilian Pohl:
Ich würde es eher Rechtserwartbarkeit nennen. Die im Juni 2017 erfolgte Änderung des Telemediengesetzes wurde oft so dargestellt, als ob bei offenen WLAN-Netzen nun niemand mehr haften muss. Aber natürlich hat der Gesetzgeber hier keinen rechtsfreien Raum geschaffen hat. Vielmehr wird nun unterbunden, dass Betreiber von offenen WLAN-Netzen direkt bei der ersten Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung zahlen müssen. Diese seltsame Rechtspraxis gab es nämlich bisher. Wer in einem konkreten Fall haftet, entscheiden nun letztlich die Gerichte. Auch wenn Straftaten über das WLAN begangen werden, ist der Betreiber des Anschlusses immer der erste Ansprechpartner für die Strafverfolgungsbehörden, da es außer der IP-Adresse, die zum Anschlussinhaber führt, oft gar keinen anderen Ansatz gibt. Eine vollständige Sicherheit kann es hier nicht geben. Man tut also gut daran, sein WLAN entsprechend zu schützen, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Wird das WLAN über einen Hotspot-Anbieter betrieben, verhält es sich etwas anders. Dann ist nur die IP-Adresse des Anbieters nach außen sichtbar und der Betreiber wird mit Ansprüchen Dritter nicht behelligt.

Die Betreiber von öffentlichem WLAN und öffentlicher Hotspots sind meist kommerzielle Anbieter (Einzelhandel, Gastronomie, Mobilfunkanbieter ...) oder staatliche Einrichtungen (Kommunen, Städte, Bildungsträger). Wie können diese anhand der WLAN-/Hotspot-Nutzung detailgenaue personenbezogene Standortdaten ermitteln und Bewegungsprofile anlegen?
Pohl:
WLAN ist als Marketing-Instrument ein sehr interessantes Werkzeug, weil es lokal stattfindet und anders als Flyer oder Poster, Interaktionen ermöglicht. Über den Prozess der Verbindung eines Gerätes zum WLAN lässt sich nachvollziehen, wie stark ein bestimmter Standort frequentiert wird und welchen Weg die Geräte nehmen. Ich sage auch bewusst „Geräte“, da diese Daten keine Verbindung zur Person zulassen. Es handelt sich also um anonyme Bewegungsdaten. Über den Login-Vorgang ist es auch möglich, natürlich nur mit der Zustimmung der Nutzer, persönliche Daten zu erfassen, um dann nützliche Informationen bereitzustellen oder Fans für eine Social-Media-Plattform zu gewinnen. Dabei kann z. B. auch zwischen neuen und wiederkehrenden Nutzern unterschieden werden.

Inwieweit werden solche Vorgehensweisen durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung geregelt?
Pohl:
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist derzeit ein großes Thema. Es gibt viele politische Vorgaben, von denen aber noch nicht im Detail klar ist, wie diese jeweils konkret umzusetzen sind. Alle Betreiber von technischen System, die Daten erfassen, werden sich damit sehr genau auseinandersetzen müssen. Die Voraussetzungen zur Erfassung von Nutzerdaten ändern sich und das wird auch beim WLAN-Marketing eine Rolle spielen. Die Frage ist dabei daher nicht, ob Datenerfassung im WLAN-Marketing weiterhin möglich ist, sondern eher welche Rahmenbedingungen von den Anbietern eingehalten werden müssen.

Für welche Zwecke werden die erhobenen User-Daten genutzt (z. B. Location-based Services, Mobile Marketing)?
Pohl:
Die Nutzerdaten werden hauptsächlich für statistische und technische Zwecke erhoben. So ist es für Anbieter interessant, welche Geräte sich häufig anmelden. Somit lässt sich beispielsweise einschätzen, wie hoch der Anteil des Stammpublikums ist. Auf wiederkehrenden Geräten kann dann auch eine andere Information angezeigt werden als auf Geräten, über die sich ein Nutzer zum ersten Mal anmeldet.

Stichwort Sicherheit: Inwieweit stellen öffentliche WLANs und Hotspots lukrative Angriffsziele für Hacker dar? Welche Informationen könnten Cyber-Kriminelle abgreifen?
Pohl:
Bei öffentlichem WLAN ist es wie mit Buswartehäuschen oder anderen Dingen im öffentlichen Raum. Wenn man Pech hat, kommt jemand vorbei, der Lust hat, es zu beschädigen. Ist das WLAN nicht professionell eingerichtet, muss man nicht einmal ein Hacker sein, um auf Geräte im WLAN zugreifen zu können. Das können dann Computer von anderen Nutzern oder auch die Netzwerkdrucker des Betreibers sein. Wirklich gefährlich wird es, wenn sich Geräte mit Kundendaten wie Rezeptionscomputer oder Kassensysteme im gleichen Netzwerk befinden, das auch öffentlich bereitgestellt wird. Angriffe auf WLAN-Netze nehmen auf jeden Fall stark zu, wie sich der Fachpresse entnehmen lässt.

Was sollten die Betreiber öffentlicher WLANs und Hotspots tun, um die Netze vor Cyber-Attacken zu schützen?
Pohl:
Man kann klar sagen: So wie man auch die Elektrik von einem Fachmann verlegen lässt, um Brände zu vermeiden, sollte auch das Netzwerk und das WLAN professionell installiert und bestenfalls auch betreut werden. Denn: Es werden häufig neue Sicherheitslücken aufgedeckt, die dann mit entsprechenden Updates behoben werden müssen. Die meisten Nutzer, selbst im Business-Umfeld, rühren ihren Internet-Router nach der ersten Einrichtung nie wieder an. Die Geräte liegen dann Jahrzehnte ohne Updates in irgendeinem Schrank und sind willkommene Einfallstore für Angreifer. Wer öffentliches WLAN anbieten möchte, sollte sich entweder selbst sehr gut auskennen und die Technik regelmäßig warten oder auf einen professionellen Anbieter zurückgreifen.

Wie können die Betreiber öffentlicher Hotspots ihre Netze vor einem Missbrauch durch die Nutzer (z. B. Download illegaler Webinhalte, Posting von Hass-Kommentaren, Kommunikation mit Terrornetzen) schützen?
Pohl:
Es ist schwer, sich zu schützen, da sich das Internet zum einen technisch schwer kontrollieren lässt, zum anderen Sperrungen oft auch harmlose Inhalte zum Leidwesen der Nutzer blockieren. Der EuGH sieht als Möglichkeit vor, zum Zwecke der Abschreckung die Erfassung von Nutzerdaten vor dem Login zu realisieren, was im Einzelfall sehr aufwendig sein kann. Eine andere Alternative ist der Schutz des WLAN-Netzes mit einem Passwort. Damit hat man zumindest eine gewisse Kontrolle darüber, wer sich einloggt. Ansonsten gibt es natürlich auch hier wieder die Möglichkeit, den Betrieb an einen externen Anbieter auszulagern, um das Thema komplett vom Tisch zu haben.

In letzter Zeit hört man hinsichtlich aktueller Netztechnologien immer wieder von „Wifi-Mesh“. Was steckt dahinter?
Pohl:
Wifi-Mesh bezeichnet die Fähigkeit einzelner Geräte sich untereinander zu verbinden. Bei einer ausreichend hohen Anzahl von Geräten kann man sich das vorstellen wie ein reales Netz. Wenn man dort einzelne Fäden des Netzes zerschneidet, hält es trotzdem noch. So funktioniert das auch beim WLAN-Meshing. Fällt eine Verbindung aus, nehmen die Daten einfach eine andere.

Welche Nutzungsszenarien sind für Wifi-Mesh aus Ihrer Sicht am sinnvollsten? Inwieweit kann diese Technologie klassische WLAN-Netze ersetzen?
Pohl:
Meshing kann einerseits zu einer höheren Stabilität des Netzes führen und in offenen Mesh-Netzwerken theoretisch auch eine flächendeckende WLAN-Versorgung ermöglichen. Das Freifunkprojekt hat zum Beispiel ein solches offenes Mesh-Netz einmal angestrebt, ist dann aber daran gescheitert, dass viel mehr Geräte nötig gewesen wären, als man Standorte dafür gewinnen konnte. Aber auch in Katastrophengebieten ohne funktionierende Infrastruktur ist Meshing eine sehr interessante Sache, um die Kommunikation aufrechtzuerhalten. Wir setzen Meshing meist nur als Backup ein. Wenn es geht, sollte man zum Anschließen von WLAN-Sendern auf das gute alte Netzwerkkabel zurückgreifen, denn das ist noch immer am zuverlässigsten. Ist das Kabel aber einmal defekt, greift das Meshing quasi als Selbstheilung – und das WLAN funktioniert erst mal weiter.

Bildquelle: Mein Hotspot/Mark Nicke

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